Info zum Verpackungsgesetz

 

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Zur Durchführung des Gesetzes wurde eine „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ LUCID geschaffen.

Bei dieser Stelle müssen sich künftig alle Unternehmen registrieren lassen, die Ware verpacken und an private Endverbraucher verkaufen. Das Register ist öffentlich einsehbar.

Die Registrierung bei LUCID ist kostenfrei.

Wichtig ist, dass Sie sich bis zum 01.07.22 bei LUCID registrieren.

Bei Verstößen besteht die Gefahr von Abmahnungen durch Ihre Wettbewerber und die damit verbundenen Anwaltskosten.

Darüber hinaus kann im Rahmen staatlicher Kontrollen ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro ausgesprochen werden.

Wir sind Ihnen bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes gerne behilflich.

Folgende Optionen bestehen für Sie:

  1. Sie beziehen unlizenzierte Verpackungen. Dann können Sie sich bei einem Systembetreiber Ihrer Wahl anmelden und über diesen Ihre anfallenden Verpackungsmengen für das jeweilige Jahr nach Materialien (Papier/Pappe, Kunststoffe, Metalle, etc.) lizenzieren.
  2. Sie beauftragen uns, Ihren Lieferanten, mit der Lizensierung ihrer Serviceverpackungen, die Sie über uns beziehen. Wir haben einen Vertrag mit dem Systembetreiber BellandVision GmbH abgeschlossen und führen hier seit Jahren die Lizenzgebühren unserer Kunden ab. Wir geben die Kosten, die uns der Systembetreiber BellandVision GmbH berechnet, ohne Aufpreis an Sie weiter. Diese Gebühren werden dann auf den Rechnungen für die gekauften Serviceverpackungen separat ausgewiesen.

Kontaktieren Sie uns, wir erledigen das für Sie.

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch unter: www.verpackungregister.org

Unser Verkaufsteam steht Ihnen jederzeit gern für weitere Informationen zur Verfügung.