Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Ausschluss der Geltungsbereich abweichender Geschäftsbedingungen

a) Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von uns erfolgen auf der Grundlage unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Nachbestellungen, Lieferungen und Leistungen an den Käufer, soweit dieser eine juristische Person der öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer ist und er bei Abschluss der Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

b) Unsere Bedingungen gelten grundsätzlich ausschließlich. Der Geltung abweichender oder  ergänzender Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wird.

2. Produktangaben

a) Muster oder Proben sind lediglich unverbindliche Vorlagen. Bestimmte Eigenschaften werden hindurch nicht zugesichert.

b) Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.

3. Beratung

Der Verkäufer berät nach bestem Wissen aufgrund seiner Forschungsarbeit und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht vor eigenen Prüfungen und Versuchen.

4. Angebote und Preise

a) Die Preise sind Nettopreise, denen die gesetzl. MWSt. noch zugeschlagen werden muss. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich hinsichtlich des Preises, der Warenmenge und der Lieferzeit. Erfolgt innerhalb von 2 Tagen nach Auftragserteilung keine gegenteilige Nachricht, so gilt der Auftrag als angenommen unter jedem durch die gegenwärtigen Verhältnisse bedingten Vorbehalt hinsichtlich Menge und Lieferungsmöglichkeit.

b) Skonto, Verzugszinsen, Verzugsschaden
Wir behalten uns Änderungen vor, soweit diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck der Lieferung nicht in für den Käufer unzumutbarer Wiese eingeschränkt wird. Sollten wir in Zeit zwischen Vertragsabschluss und der am Liefertag gültige Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige Preis angewendet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

c) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, steht uns bei Lohn- und Gehaltserhöhungen bzw. Anhebung der Rohmaterial oder Betrieb-stoffpreise das Recht zu, den Preis abweichen von der vertraglichen Vereinbarung angemessen anzupassen. Dieses Recht gilt gegen-über Nichtkaufleuten nur für Aufträge, die später als vier Monate nach dem Vertragsschluss auszuführen sind und für Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen. In diesem Fall der Preiserhöhung hat der Käufer kein Rück-trittsrecht, es sei denn, die Preiserhöhung ist für den Käufer unzumutbar.

d) Etwaige Zoll- und Frachterhöhungen, soweit sie bei Abschluss des Geschäftes nicht bekannt waren, berechtigen zur Nacherhebung der dadurch bedingten Mehrkosten.

5. Kosten der Beförderung

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab einen netto Warenwert von 150,00 € frei Haus.

6. Versand

Beanstandungen werden nur innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt.

7.  Lieferfrist

a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

b) Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachlieferungsfrist und fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag oder, soweit der Käufer an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht  erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen des Käufers hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden

c) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehrauf-wendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

d) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. 

8. Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungs-ort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Beanstandungen werden nur innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt.

9. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind, soweit wir nicht anderes bestätigt haben, binnen 10 Tagen netto zahlbar.  Jeder Rechnung wird nach Ablauf des Netto-Zahlungszieles am 11. Tage nach Rechnungsdatum ohne Verzugszinsen fällig.

b) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

c) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Lieferkosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung  einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks,  bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum und können im Falle des Zahlungsverzuges von uns zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiter-verkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt  bezieht sich auch auf die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende neue Ware. Im Falle der Weiterveräußerung gelten alle entstehenden Forderungen als an uns abgetreten. Einer besonderen Abtretungs-erklärung bedarf es nicht. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er im Verzug ist, die Abtretung seinen Unterbestellern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben, sowie Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

11. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldete Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

12. Sicherheit

Soweit unsere Waren unter die Gefahrstoffverordnung fallen, ist der Käufer verpflichtet, bei ihrer Lagerung und Verarbeitung unser produktspezifisches Sicherheitsdatenblatt zu beachten bzw. bei Weiterverkauf dem Käufer entsprechende Daten zu übermitteln. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter sind bei unserer Abteilung Verkauf anzufordern. Soweit die von uns gelieferte Ware als Gefahrgut eingestuft ist, darf diese nur in den dafür zugelassenen Verpackungen und Transportmitteln sowie mit der vorgeschriebenen Kennzeichnungen gelagert und weiterbefördert werden. 

13. Sonstiges

a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

c) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelungen eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.